Aufgaben

Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpersonen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in den von der Studienprogrammleitung betreuten Studien wird ein Beratungsorgan – eine Studienkonferenz – eingerichtet. Die Mitglieder der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und den Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleitung folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

Bestellmodus

Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Als Studienprogrammleiter*in können wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben werden die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden.