Allgemein

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  • Wo finde ich die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen an der Universität Wien?

    Die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen an der Universität Wien finden Sie hier.

  • Was ist StEOP?

    Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) muss positiv absolviert worden sein, bevor Sie weitere Prüfungen ablegen oder sich für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen anmelden können. Ausnahmen davon finden Sie bei den jeweiligen Bachelor Studiengängen.

    Der Besuch sämtlicher auf die StEOP-Modulprüfungen vorbereitenden Lehrveranstaltungen ist jedoch freiwillig. Für Ihre Note, und damit die Erlangung der ECTS, zählt lediglich das Ergebnis der Modulprüfungen. Mit dem Bestehen der Modulprüfungen ist die StEOP für Sie abgeschlossen!

    Sie können StEOP-Prüfungen drei Mal wiederholen. Nach vier negativen Antritten werden Sie ein Jahr für das betreffende Studium gesperrt. Danach haben Sie erneut vier Antritte.

  • Was bedeutet pi/ npi?

    Pi - Lehrveranstaltungen

    bedeutet prüfungsimmanent, also Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht. Die Beurteilung erfolgt aufgrund mehrerer (!) schriftlicher und/oder mündlicher, während der Lehrveranstaltung erbrachter Leistungen.

    Npi - Lehrveranstaltungen

    bedeutet nicht prüfungsimmanent, also Lehrveranstaltung ohne Anwesenheitspflicht. Die Beurteilung erfolgt aufgrund einer (!) schriftlichen oder mündlichen Leistungsbeurteilung.

  • Wo finde ich Raum/ Hörsaal XY?

    Eine Übersicht über die Hörsäle der Fakultät für Physik finden Sie hier.

    Die zweite Ziffer der Raumbezeichnungen der Boltzmanngasse 5 gibt das Stockwerk an: z.B. Raum 3248 befindet sich im 2. Stock. Eine Übersichtsgrafik für die Hörsäle in der Boltzmanngasse finden Sie hier.

  • Wie kann ich meine Übungsgruppe tauschen?

    Bitte wenden Sie sich an Ihre*n Übungsgruppenleiter*in. Diese*r entscheidet ob ein Tausch möglich ist und muss gegebenenfalls dem SSC Physik Name und Matrikelnummer mit der Bitte um Gruppentausch per E-Mail zuschicken.

    Sie können den Tausch mit einer/einem Mitstudierenden absprechen. Geben Sie in diesem Fall auch Name und Matrikelnummer der anderen Person weiter.

  • Wer hilft mir bei Problemen mit der Kreuzerlliste?

    Bitte wenden Sie sich an Ihre*n Übungsgruppenleiter*in. Das SSC hat keinen Zugriff auf die Kreuzerllisten.

  • Was kann ich tun wenn ich mich nach Ende der Abmeldefrist von einer Lehrveranstaltung/ Prüfung abmelden möchte?

    Bei Vorlesungen (npi) registrieren Sie sich zur Lehrveranstaltung - hier ist eine Abmeldung nicht notwendig.

    Bei prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen bzw. Anmeldungen zu Prüfungsterminen ist eine Abmeldung nur bis zur bekanntgegeben Frist über U:Space möglich.

    Spätere Abmeldungen können gegebenenfalls durch Nachweis eines triftigen Grundes (ärztliche Bestätigung, Bestätigung ÖBB usw.) durchgeführt werden.

    Nähere Informationen finden Sie in der Satzung der Universität Wien.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen

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  • Wie kann ich mir Lehrveranstaltungen für mein Studium an der Fakultät für Physik anrechnen lassen?

    Für die Anerkennung müssen Sie einen Antrag stellen und dazu benötigen sie folgende Dokumente:

    • Ausgefülltes Anerkennungsformular mit Markierungen für die LVs - siehe FAQ unten. Sie finden das Anerkennungsformular für Ihr Studium auf der Seite "Formulare" des jeweiligen Studiums (z.B. ist das Formular für das Bachelorstudium Physik 2018 hier zu finden).
    • aktuelles Studienblatt (über U:SPACE ausdruckbar)
    • Sammelzeugnis (bei Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die an der Uni Wien absolviert wurden); über U:SPACE ausdruckbar
    • Zeugnisse im Original (oder beglaubigter Abschrift) und Kopie, bei Prüfungsleistungen die nicht an der Universität Wien erbracht wurden. Bei fremdsprachigen Dokumenten (außer in Englisch) sind überdies beglaubigte Übersetzungen beizulegen.

    Diese Unterlagen können Sie uns via E-Mail über die Uni-Mailadresse zusenden oder diese gedruckt im SSC zu den Öffnungszeiten einreichen.

  • Wie soll ich die Lehrveranstaltungen für die Anerkennung auf dem Anerkennungsformular markieren?

    Markieren Sie am Zeugnis und am Antrag die Lehrveranstltungen z.B. mit A, B, C, ... oder 1, 2, 3, ... oder Sie verwenden die spezifische LV-Nr. und -Titel; so dass für uns ersichtlich ist welche LV für welches Modul anerkannt werden soll.

    Best practice für Markierung mit A, B, C, ...
    Best practice für Markierung mit LV-Nr. und LV-Titel

Prüfungen

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  • Was kennzeichnet eine Modul-/ Lehrveranstaltungsprüfung?

    Modulprüfung: Die Modulprüfung ist eine Prüfung über die Studienziele eines im Curriculum festgelegten Moduls in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs. Laut den Physik Curricula sind alle Modulprüfungen schriftlich abzuhalten.

    Für Modulprüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind jedenfalls zwei Prüfungstermine pro Semester vorgesehen. Für sonstige Modulprüfungen sind drei Prüfungstermine (am Beginn, in der Mitte und am Ende) jedes Semester vorgesehen.

    Lehrveranstaltungsprüfung (= Vorlesungsprüfung): Die Lehrveranstaltungsprüfung dient der Überprüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die mit Unterstützung einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erworben wurden.

    Prüfungstermine für Lehrveranstaltungsprüfungen sind im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters der Lehrveranstaltung festgelegt.

  • Wo melde ich mich für Prüfungen an?

    Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über u:find.

    Eine Übersicht der aktuellen Prüfungstage finden Sie hier.

  • Wo finde ich die An- und Abmeldefristen für Prüfungen?

    Die An- und Abmeldefristen sind bei der jeweiligen Prüfung in u:find ersichtlich.

  • Ich kann mich für eine bestimmte Prüfung nicht anmelden, woran kann das liegen?

    Verschiede Hilfestellungen für mögliche Probleme bei der Anmeldung finden Sie hier.

  • Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
    • Negativ beurteilte Prüfungen können bis zu dreimal wiederholt werden. Der vierte Antritt ist kommissionell. Es kann bereits beim dritten Antritt eine kommissionelle Prüfung beantragt werden.
    • Eine positive Prüfung kann einmal innerhalb von 12 Monaten einmal wiederholt werden. Beim wiederholten Antritt zu einer positiv beurteilten Prüfung wird die alte Note ungültig und die neue Note zählt.
  • Muss ich mich für die prüfungsvorbereitende Übung (PUE/ PVU) anmelden, wenn ich die Modulprüfung absolvieren möchte?
    • Die Absolvierung der PUE/PVU ist keine Voraussetzung für das Antreten zur Modulprüfung.
    • Die PUE/PVU dient der Vorbereitung auf die Modulprüfung, die Note der PUE/PVU fließt nicht in die Note der Modulprüfung ein. 
    • Die Anmeldung zur PUE/PVU ist freiwillig. Mit der Anmeldung zur PUE/PVU ist aber die Teilnahme verbindlich und eine Beurteilung gemäß der Beurteilungskriterien erfolgt seitens der Lehrenden.
    • Durch das Absolvieren der Modulprüfung erfolgt der Leistungsnachweis für das gesamte Modul. Der Prüfungsstoff umfasst die Lehrinhalte aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen (VO + PUE (+ PVU)). 
    • Die Lernunterlagen der PUEs & PVUs (i.e. Übungsblätter, Literatur) werden von den LV-Leiter*innen der zugehörigen Vorlesungen jedenfalls auf der Moodlekursseite der Vorlesung zur Verfügung gestellt, sodass die Lehrinhalte der PUE/PVU auch im Selbststudium erlernt werden können.  
  • Ich habe die PUE/PVU nicht bestanden, muss ich sie wiederholen?

    Das Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Note der PUE/PVU ist für die Modulnote irrelevant - also nein.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

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  • Warum bin ich trotz hoher Prozente bei meinem Studienpfad auf der Warteliste?

    Wenn Sie sich bei zwei Lehrveranstaltungen anmelden, diese sich aber zeitlich überschneiden, werden Sie vom System zu einer der beiden LVen zugeteilt. Bei der anderen LV kommen Sie wegen der Überschneidung auf die Warteliste.
    Als nächsten Schritt legen wir Ihnen nahe, dass sie die erste Einheit der LV auf der Warteliste besuchen und bei der Vorbesprechung der LV-Leitung anwesend sind. Der/die Professor*in wird entscheiden, ob Ihr Nachziehen möglich ist oder nicht.

  • Ich bin zur UE/PUE/PVU/VU/zum SE nicht angemeldet. Kann ich trotzdem teilnehmen?

    Nein.

  • Ich habe mich zu einer pi LV angemeldet, war nie dort und habe trotzdem eine Note bekommen. Warum?

    Sobald Sie zu mindestens einem Termin anwesend waren, müssen Sie benotet werden. Daher müssen Sie sich, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen, fristgerecht von der Lehrveranstaltung abmelden!

  • Ich war zur pi Lehrveranstaltung angemeldet, aber wurde abgemeldet. Warum?

    Bei der ersten Einheit von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (meistens die Vorbesprechung) herrscht Anwesenheitspflicht. Wenn Sie unentschuldigt fernbleiben, werden Sie abgemeldet und Studierende von der Warteliste können aufrücken.

  • In meinem Prüfungspass scheint der Punkt "Nicht curriculumsrelevante prüfungsvorbereitende Übungen" auf. Was ist das?

    Unter diesem Punkt scheinen die Noten aller PUEs und PVUs auf. Diese Lehrveranstaltungen sind prüfungsvorbereitend und müssen benotet werden, aber sind nicht relevant für die laut Curriculum zu erfüllenden Leistungen.

Bachelor Physik

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  • Was gehört zur StEOP?

    Die StEOP Physik besteht aus folgenden Modulen:

    • StEOP1: Experimentalphysik I 8 ECTS
    • StEOP2: Einführung in die physikalischen Rechenmethoden 7 ECTS

    Im Rahmen der StEOP sind 15 ECTS-Punkte zu absolvieren und 2 Modulprüfungen abzulegen.

    Auch ohne positive Absolvierung der StEOP können folgende Lehrveranstaltungen abgeschlossen werden:

    • VO Lineare Algebra für PhysikerInnen
    • UE Lineare Algebra für PhysikerInnen
    • VO Analysis für PhysikerInnen I
    • UE Analysis für PhysikerInnen I
    • UE Experimentalphysik II
    • VU Einführung in das experimentelle Arbeiten
  • Wie oft kann ich das Begleitseminar Studieneingangsphase machen und im Prüfungspass verwenden?

    Sie können das Begleitseminar Studieneingangsphase im Prinzip beliebig oft machen. Sie dürfen es aber nicht beliebig oft im Prüfungspass für den Studienabschluss verwenden. Erlaubt ist:

    • im Bachelor Physik: 1x Begleitseminar I (Winter) und 1x Begleitseminar II (Sommer) im Modul SFSK Soft Skills.
    • im Master Physik: 1x Begleitseminar I (Winter) und 1x Begleitseminar II (Sommer) im Modul M-ERG Ergänzung.

    Eine andere Kombination (z.B. 2x Begleitseminar I/Winter) ist nicht möglich!

  • Kann ich PUEs für das Modul ERGB verwenden?

    Ja, aus anderen "passenden" (MINT) Bachelorcurricula können Sie PUEs für das Modul ERGB verwenden.

  • Wo verfasse ich meine Bachelorarbeit?

    Die Verfassung der Bachelorarbeit erfolgt im Zuge des Bachelorseminars (BACHSE). Mehr Information dazu finden Sie hier. Das BACHSE gilt auch für den auslaufenden BSc Physik Version 2011 - siehe Äquivalenzverordnung.

Erweiterungscurriculum Grundlagen für Computational Science

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  • An wen richtet sich das Erweiterungscurriculum (EC) Grundlagen für Computational Science?

    Das EC Grundlagen für Computational Science richtet sich vor allem an die Studierenden der Bachelorstudien Astronomie, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Meteorologie, Pharmazie und Physik. Diesen Studierenden sollen im EC abhängig von ihrem Grundstudium ergänzend die erforderlichen Kenntnisse für die Zulassung zum Masterstudium "Computational Science" vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Das EC kann aber von allen Bachelorstudierenden der Universität Wien gewählt werden.

  • Was gehört zum EC?

    Das EC umfasst 18 ECTS, wobei eine von drei alternativen Pflichtmodulgruppen (A, B & C) wählbar ist.

  • Welche alternative Pflichtmodulgruppe muss ich auswählen?

    Wenn das EC zur Erfüllung der erforderlichen qualitativen Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Computational Science (für den neuen Studienplan, der voraussichtlich ab Wintersemester 2022/2023 in Kraft tritt) absolviert wird, folgen Sie bitte den Vorgaben im Curriculum, welche hier kurz zusammengefasst sind.

    Studierende anderer Bachelorstudien können eine der drei Gruppen nach Maßgabe des Angebots wählen.

  • Wann muss ich eine alternative Pflichtmodulgruppe auswählen?

    Die jeweilige alternative Pflichtmodulgruppe müssen Sie zu Beginn des EC bei der Registrierung bekannt geben. Für die Bestätigung Ihrer ausgewählten alternativen Pflichtmodulgruppe schreiben Sie dem SSC Physik dann ein kurze Email.

  • Kann ich mich nach der Auswahl einer alternativen Pflichtmodulgruppe sofort für Lehrveranstaltungen anmelden?

    Nein, das SSC Physik muss Ihre Auswahl zuerst bestätigen. Um den Anmeldevorgang zur gewählten alternativen Pflichtmodulgruppe abzuschließen und Zugang zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen zu erhalten, wenden Sie sich bitte per Mail ans SSC Physik und vergessen Sie nicht Ihren Namen, Matrikelnummer und die gewählte alternative Pflichtmodulgruppe zu inkludieren.

Master Physik/ Master Computational Science

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  • Master Computational Science: Welche Lehrveranstaltungen können im SHELL-Programm vorabgenehmigt werden?
    • Grundsätzlich müssen alle Lehrveranstaltungen vor deren Besuch vorabgenehmigt werden.
    • Generell gelten die Vorgaben laut Curriculum.
    • Lehrveranstaltungen aus den Masterstudiengängen Physik, Chemie, Biologie, Molekulare Biologie, Astronomie, Informatik und Mathematik mit Bezug zu computergestützer Forschung sind grundsätzlich möglich.
  • Wie oft kann ich das Begleitseminar Studieneingangsphase machen und im Prüfungspass verwenden?

    Sie können das Begleitseminar Studieneingangsphase im Prinzip beliebig oft machen. Sie dürfen es aber nicht beliebig oft im Prüfungspass für den Studienabschluss verwenden. Erlaubt ist:

    • im Bachelor Physik: 1x Begleitseminar I (Winter) und 1x Begleitseminar II (Sommer) im Modul SFSK Soft Skills.
    • im Master Physik: 1x Begleitseminar I (Winter) und 1x Begleitseminar II (Sommer) im Modul M-ERG Ergänzung.

    Eine andere Kombination (z.B. 2x Begleitseminar I/Winter) ist nicht möglich!

  • Wie finde ich ein Masterarbeitsthema?

    Die wichtigste Quelle sind die Webseiten der Forschungsgruppen und die Lehrveranstaltungsleiter*innen in der Master-Vertiefung (MA Physik) bzw. Master-SHELL Schwerpunkt (MA Comp. Science).

  • Wie finde ich eine Betreuungsperson für meine Masterarbeit?

    Die wichtigste Quelle sind die Webseiten der Forschungsgruppen und die Lehrveranstaltungsleiter*innen in der Master-Vertiefung (MA Physik) bzw. Master-SHELL Schwerpunkt (MA Comp. Science).

  • Wann soll ich mein Masterarbeitsthema anmelden?

    Der beste Zeitpunkt zum Anmelden des Themas ist jener, wenn die wichtigsten Vorarbeiten (Recherche, klare Abgrenzung des Themas (Exposé), Absolvierung erforderlicher Lehrveranstaltungen) abgeschlossen sind und die Fertigstellung der Arbeit innerhalb der darauffolgenden ca. 6 Monate möglich ist.


    Zusammen mit der Anmeldung des Masterarbeitsthemas wird auch die Betreuungsperson und gegebenfalls Co-Betreuer*innen festgelegt. Daher ist es wichtig, dass die Anmeldung des Themas am Beginn der Masterarbeit erfolgt.

  • Was ist das Spezialisierungsmodul?

    Im Zuge der Anmeldung des Masterarbeitsthemas werden Studierende automatisch vom SSC im KU “Spezialisierung“ angemeldet. Hierfür gelten folgende Fristen: Anmeldungen zwischen 01. Jänner und 30. Juni werden dem Sommersemester zugerechnet, Anmeldungen zwischen 01. Juli und 31.  Dezember dem Wintersemester.  
    Das Modul M-SPEZ dient der Vorbereitung auf die Masterarbeit und soll mit den notwendigen Methoden und Geräten vertraut machen. Diese Lehrveranstaltung umfasst 10 ECTS und die Teilnahme wird mit „+“ (mit Erfolg teilgenommen) im Prüfungspass erfasst. Eine eigene Prüfung ist dafür nicht vorgesehen. Ebenso ist die Absolvierung nicht an die Fertigstellung der Masterarbeit gebunden. Die Beurteilung der/des Studierenden ist vom Betreuer/von der Betreuerin spätestens zum Ende des Semesters, in dem die Anmeldung der Masterarbeit im SSC erfolgte, einzutragen. Dabei sind folgende Beurteilungsfristen einzuhalten: 30.04. für das Wintersemester und 30.09. für das Sommersemester.

  • Gibt es Formvorschriften für die Masterarbeit?

    Es gibt keine Vorgaben bzgl. Schriftgröße und Schriftart. Wichtig ist das korrekte Titelblatt. Das Format muss A4 sein. Bitte lesen Sie das entsprechende Mitteilungsblatt für die Formvorschriften und Hilfe beim Einreichprozess.

  • Darf/muss mein Name auf dem Buchrücken meiner gebundenen Arbeit eingeprägt sein?

    Es gibt dafür keine Vorgaben. Sie können den Namen oder Titel Ihrer Arbeit auf dem Buchrücken oder der Vorderseite einprägen lassen, müssen aber nicht.

  • Muss ich zum Zeitpunkt meiner Masterprüfung (Defensio) inskribiert sein?

    Ja. Stichtage hierfür sind der 30.04. für eine letztmalige Rückmeldung im Wintersemester sowie der 30.11. für die letzte Rückmeldung im Sommersemester.

    Beispiel 1: Meine Masterprüfung (Defensio) ist am 29.04. - ich muss für das Sommersemester nicht mehr den ÖH-Beitrag oder Studiengebühren einbezahlen, da das Ende der Nachfrist des Wintersemesters erst am 30.04. ist.

    Beispiel 2: Meine Masterprüfung (Defensio) ist am 03.12. - ich muss mich auch im Wintersemester rückmelden und Beiträge einzahlen. Das Ende der Nachfrist des Sommersemesters war am 30.11.

     

    Sollten Sie Ihr Studium doch vor Ende der Nachfrist beenden, besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

  • Wo findet meine Masterprüfung (Defensio) statt?

    Bei der Abgabe des Formulars "Anmeldung zur Abschlussprüfung" wird ein passender Raum am SSC Physik gesucht.

  • Wie läuft die Masterprüfung (Defensio) ab?

    Die Masterprüfung ist eine Defensio. Sie besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld.

    Die Defensio beinhaltet eine 25 minütige Präsentation der Arbeit sowie Fragen zu dieser.

Unterrichtsfach Physik B.Ed. und M.Ed.

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  • Was gehört zur StEOP?

    Im Modul StEOP des Unterrichtsfaches Physik sind 8 ECTS im Rahmen einer Modulprüfung abzulegen.

    Auch ohne positiven Abschluss der StEOP darf an den folgenden Lehrveranstaltungen teilgenommen werden:

    • PUE Einführung in die physikalischen Rechenmethoden
    • UE Einführung in die Physik II
    • PR Praktikum I für Unterrichtsfach Physik

    Alle weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen Ihres Lehramtsstudiums können Sie erst absolvieren, wenn Sie alle Prüfungen der StEOP aus dem betreffenden Unterrichtsfach sowie der Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen positiv bestanden haben.

  • Was ist der Unterschied zwischen Erstfach und Zweitfach im Lehramtsstudium?

    Es gibt keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitfach.

  • Wie funktioniert die Anmeldung zum Schulversuchspraktikum A?

    Mit Ihrer Anmeldung zum Schulversuchspraktikum A sind Sie automatisch auch für das passende Begleitseminar angemeldet. Eine Anmeldung über u:space für das Begleitseminar ist nicht möglich und nicht nötig. Sollten Sie dennoch einen Platz in einem Begleitseminar zum SVP A benötigen, wenden Sie sich an Prof. Hopf.

  • Wie funktioniert die Anmeldung zum Schulversuchspraktikum B?

    Mit dem erfolgreichen Abschluss des SVP A und des Begleitseminars melden wir Sie automatisch für das SVP B und das Begleitseminar im folgenden Semester an. Welchen Kurs Sie bekommen werden, erfahren Sie von der LV-Leitung im SVP A. Gruppentausch ist möglich. Teilen Sie uns bitte frühzeitig mit, wenn Sie NICHT für das SVP B im Folgesemester angemeldet werden wollen. Für einen Platz im SVP B und Begleitseminar in einem späteren Semester wenden Sie sich bitte frühzeitig (Jänner für das SoSe, August für das WiSe) bei Prof. Hopf.

  • Wie funktioniert das mit der Schulpraxis?

    Sie werden bei der Anmeldung gleichzeitig zum Praktikumsplatz und zu den begleitenden Lehrveranstaltungen angemeldet. Nach Erhalt eines Praktikumsplatzes werden Ihnen automatisch die begleitenden Lehrveranstaltungen zugeteilt. Im Zuge der Anmeldung können Sie die Zeit und den Ort für Ihren Praktikumsplatz nach Ihren Prioritäten reihen. Bei der Zuteilung soll so der beste Praktikumsplatz (Zeit und Standort der*des Mentor*in) für Sie ermittelt werden. Ihre Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit gelten für den Praktikumsplatz und nicht für die begleitenden Lehrveranstaltungen.

    Begleitende Lehrveranstaltungen und Praktikumsplatz: Die Anmeldung zum Praktikum besteht aus einer zeitgleichen Anmeldung zu den begleitenden Lehrveranstaltungen und zum Praktikumsplatz. Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Nach Ihrer Anmeldung können Sie auf der Anmeldeübersicht überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie automatisch von den begleitenden Lehrveranstaltungen und vom Praktikumsplatz abgemeldet.

    Bitte beachten Sie auch, dass die Anmeldephasen für die Anmeldung zur Schulpraxis schon im Vorsemester erfolgt.

  • Ich unterrichte schon. Wie funktioniert das dann mit der Schulpraxis?

    Bitte beachten Sie dazu dieses Informationsschreiben.

    Melden Sie sich dazu bis Ende Jänner (SoSe) bzw. Ende August (WiSe) bei Prof. Hopf mit den beschriebenen Unterlagen an.

  • Wann findet die Exkursion zur Materie 2 statt?

    Bitte beachten Sie, dass die LV „Exkursion zur Materie 2“ nur begleitend zur VO Physik der Materie 2 im Wintersemester angeboten wird.

  • Gibt es Formvorschriften für die Masterarbeit?

    Es gibt keine Vorgaben bzgl. Schriftgröße und Schriftart. Wichtig ist das korrekte Titelblatt. Das Format muss A4 sein. Bitte lesen Sie das entsprechende Mitteilungsblatt für die Formvorschriften und Hilfe beim Einreichprozess.

  • Darf/muss mein Name auf dem Buchrücken meiner gebundenen Arbeit eingeprägt sein?

    Es gibt dafür keine Vorgaben. Sie können den Namen oder Titel Ihrer Arbeit auf dem Buchrücken oder der Vorderseite einprägen lassen, müssen aber nicht.

  • Muss ich zum Zeitpunkt meiner Masterprüfung inskribiert sein?

    Ja. Stichtage hierfür sind der 30.04. für eine letztmalige Rückmeldung im Wintersemester sowie der 30.11. für die letzte Rückmeldung im Sommersemester.

    Beispiel 1: Meine Masterprüfung ist am 29.04. - ich muss für das Sommersemester nicht mehr den ÖH-Beitrag oder Studiengebühren einbezahlen, da das Ende der Nachfrist des Wintersemesters erst am 30.04. ist.

    Beispiel 2: Meine Masterprüfung ist am 03.12. - ich muss mich auch im Wintersemester rückmelden und Beiträge einzahlen. Das Ende der Nachfrist des Sommersemesters war am 30.11.

     

    Sollten Sie Ihr Studium doch vor Ende der Nachfrist beenden, besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

  • Wo findet meine Masterprüfung statt?

    Bei der Abgabe des Formulars "Anmeldung zur Masterprüfung" wird ein passender Raum am SSC Physik gesucht.