Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Anerkennungen sind im Universitätsgesetz §78 geregelt. Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein Studium anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

Allgemeine Informationen: 

  • Eine Anerkennung kann nur mittels formellen Antrags durchgeführt werden.
  • Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.
  • Anerkannte Lehrveranstaltungen müssen für den Studienabschluss verwendet werden. 
  • Informationen über formale und inhaltliche Kriterien finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses.

Antrag

Vor der Einreichung des Antrages wird empfohlen, die möglichen Anerkennungen mit der jeweils zuständigen Studienprogrammleitung (SPL) zu besprechen.

Für die Anerkennung müssen Sie einen Antrag stellen und dazu benötigen sie folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Anerkennungsformular mit Markierungen (Ausfüllhilfe) für die LVs. Sie finden das jeweilige Anerkennungsformular für Ihr Studium weiter unten oder auf der Seite "Formulare" des jeweiligen Studiums.
  • aktuelles Studienblatt (über U:SPACE ausdruckbar)
  • Sammelzeugnis (bei Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die an der Uni Wien absolviert wurden); über U:SPACE ausdruckbar
  • Zeugnisse im Original (oder beglaubigter Abschrift) und Kopie, bei Prüfungsleistungen die nicht an der Universität Wien erbracht wurden. Bei fremdsprachigen Dokumenten (außer in Englisch) sind überdies beglaubigte Übersetzungen beizulegen.

Diese Unterlagen können Sie uns via E-Mail über Ihre Uni-Mailadresse zusenden oder diese gedruckt im SSC zu den Öffnungszeiten einreichen.

Anerkennungsformulare:

Anerkennung vs. Zuordnung

Anerkennung

Die Prüfungsleistung ist noch nicht im Prüfungspass des aktuellen Studiums eingetragen, und muss anerkannt werden (zB. aus einem Parallelstudium an der Universität Wien oder Lehrveranstaltungen aus geschlossenen oder abgeschlossenen Studien (an Fremduniversitäten)).

Zuordnung

Die Prüfungsleistung ist bereits im Prüfungspass eines aktuellen Studiums eingetragen, etwa im Interessensmodul, und muss neu zugeordnet werden. Dies muss vor dem Studienabschluss von dem SSC durchgeführt werden. Schreiben Sie dafür ein E-Mail an das SSC - dafür ist kein Antrag notwendig!

Anerkennung nach Anerkennungverordnung

Eine Anerkennungsverordnung ist eine einheitliche Regelung für die Anerkennung definierter Lehrveranstaltungen eines Studiums für Lehrveranstaltungen eines anderen Studiums z.B. bei Unterstellung auf ein neues Curriculum.
Betroffene Studierende erhalten dadurch vorab verbindliche Informationen, welche Anerkennungen möglich sind.
Bei Anerkennungen, die im Zuge von Anerkennungsverordnungen erfolgen, wird kein Bescheid ausgestellt.

Derzeit sind folgende Anerkennungsverordnungen für die Studienprogrammleitung 26 - Physik in Kraft:

Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen

Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses.