Dissertationsvereinbarung (DV)
Die Dissertationsvereinbarung ist der nächste Schritt nach der erfolgreich absolvierten FÖP. Sie regelt die zu absolvierenden Kurse und Leistungen zwischen Doktorandstudierenden und der mit der Betreuung betrauten Person(en). Die (Vize-)Studienprogrammleitung muss die Dissertationsvereinbarung genehmigen.
Weitere Informationen zur DV und Vorlage (Doktorand*innenzentrum)
Die jährlich einzureichenden Fortschrittsberichte sind Teil der Dissertationsvereinbarung. Änderungen zur Dissertationsvereinbarung können im Fortschrittsbericht vermerkt werden.