Verfassen der Dissertation

Es gibt keine fixen Richtlinien bezüglich Länge und Form der Dissertation. Dissertationen können als Monografie oder kumulative Dissertation (Sammlung von Fachartikeln) verfasst werden. Bei kumulativen Dissertationen bitte den eigenen Beitrag genau kennzeichnen.

Leitfaden für kumulative Dissertationen

Da die Nutzung von Bildern in wissenschaftlichen Arbeiten aus urheberrechtlicher Sicht immer wieder Fragen aufwirft, stellt das Büro Studienpräses eine Checkliste zur Nutzung von Bildern sowie den juristischen Leitfaden "Urheberrechtliche Fragen rund um wissenschaftliche Arbeiten" zur Verfügung.

Zuweisung Dissertation an Beurteiler*innen

Dies geschieht über das Formular Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen (SL/D3).

Mit diesem Formular können Sie drei Personen für die Beurteilung Ihrer Dissertation vorschlagen. Um eine möglichst objektive Beurteilung Ihrer Dissertation zu ermöglichen, sollten die vorgeschlagenen Personen in keinem Naheverhältnis zu der mit der Betreuung betrauten Person bzw. zu dem Arbeitsplatz/der Subeinheit stehen und nicht Koautor*innen Ihrer Dissertation sein.

Sie müssen auch ein Abstract (auf Deutsch und Englisch) beilegen (Verwendung der Vorlage SL/D4 ist optional).

Bitte schicken Sie zusätzlich einen Lebenslauf und eine Publikationsliste zu jeder vorgeschlagenen Person per E-Mail an das SSC.

Informationsblatt für Beurteiler*innen

Aus den drei vorgeschlagenen Beurteiler*innen werden zwei ausgewählt.

Formvorschriften für die Dissertation

Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten (Mitteilungsblatt)

Bitte verwenden Sie das korrekte Deckblatt (Muster SL/011). In jede Arbeit muss das Deckblatt, eine deutsche und englische Zusammenfassung eingebunden sein. Die Arbeiten müssen hart gebunden und doppelseitig bedruckt sein.

Einreichung der Dissertation

Die Arbeit muss zuerst elektronisch zur Plagiatsprüfung hochgeladen werden.
Innerhalb einer Woche nach dem Hochladen reichen Sie folgende Dokumente am SSC Physik ein:

  • Zeugnisse aller absolvierten Kurse aus der Dissertationsvereinbarung (Änderungen zur Dissertationsvereinbarung bezüglich der Leistungen müssen in den Fortschrittsberichten bekannt gegeben werden)
  • 3 gebundene Exemplare der Dissertation
  • Einreichung der Dissertation (Formular SL/D6)
  • unterschriebene Hochladebestätigung der elektronischen Einreichung
  • Studienblatt (kann über U:SPACE ausgedruckt werden)
  • Zulassungsbescheid (wenn vorhanden)


wenn notwendig: Antrag auf Sperre der Benutzung Dissertation (Formular SL/W3) wenn Sie bei der elektronischen Einreichung eine Sperre beantragt haben

Nach der Einreichung wird die Dissertation an die beiden Beurteiler*innen verschickt. Diese haben 4 Monate Zeit für das Gutachten. Sie werden benachrichtigt, sobald ein Gutachten bei uns eintrifft.