Verfassen der Dissertation
Es gibt keine fixen Richtlinien bezüglich Länge und Form der Dissertation. Dissertationen können als Monografie oder kumulative Dissertation (Sammlung von Fachartikeln) verfasst werden. Bei kumulativen Dissertationen bitte den eigenen Beitrag genau kennzeichnen.
Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten (kumulative wissenschaftliche Arbeiten)
Da die Nutzung von Bildern in wissenschaftlichen Arbeiten aus urheberrechtlicher Sicht immer wieder Fragen aufwirft, stellt das Büro Studienpräses eine Checkliste zur Nutzung von Bildern sowie den juristischen Leitfaden "Urheberrechtliche Fragen rund um wissenschaftliche Arbeiten" zur Verfügung.
Zuweisung Dissertation an Beurteiler*innen
Dies geschieht über das Formular Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen (SL/D3).
Mit diesem Formular können Sie drei Personen für die Beurteilung Ihrer Dissertation vorschlagen. Um eine möglichst objektive Beurteilung Ihrer Dissertation zu ermöglichen, sollten die vorgeschlagenen Personen in keinem Naheverhältnis zu der mit der Betreuung betrauten Person bzw. zu dem Arbeitsplatz/der Subeinheit stehen und nicht Koautor*innen Ihrer Dissertation sein.
Sie müssen auch ein Abstract (auf Deutsch und Englisch) beilegen (Verwendung der Vorlage SL/D4 ist optional).
Bitte schicken Sie zusätzlich einen Lebenslauf und eine Publikationsliste zu jeder vorgeschlagenen Person per E-Mail an das SSC.
Informationsblatt für Beurteiler*innen
Aus den drei vorgeschlagenen Beurteiler*innen werden zwei ausgewählt.
Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
Voraussetzung für die Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit ist die Meldung von Thema und Betreuung (siehe Fakultätsöffentliche Präsentation), sowie die Abgabe des Formulars "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" (siehe Fakultätsöffentliche Präsentation).
Die Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Aus Datenschutzgründen ist kein Lebenslauf bzw. keine eidesstattliche Erklärung einzufügen.
Weitere Informationen zur Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses .
Ablauf der Einreichung
- Sie müssen die Arbeit zunächst elektronisch zur Plagiatsprüfung über u:space einreichen. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung.
- Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Bitte bringen Sie Ihre Arbeit erst zum Druck, nachdem Sie die Rückmeldung (Email an Ihren u:account) über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung erhalten haben. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
- Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung müssen Sie die Arbeit hart gebunden im SSC einreichen. Sie müssen hierzu die Hochladebestätigung vorlegen.
- Für die Einreichung der Dissertation werden folgende Dokumente zusätlich zur Hochladebestätigung benötigt:
- Zeugnisse aller absolvierten Kurse aus der Dissertaitonsvereinbarung (Änderungen zur Dissertationsvereinbarung bezüglich der Leistungen müssen in den Fortschrittsberichten bekannt gegeben sein)
- 3 Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit (diese müssen doppelseitig bedruckt sowie hart gebunden sein und mit der hochgeladenen Version übereinstimmen)
- Einreichung der Dissertation (Formular SL/D6)
Hinweis: Ab 05.03.2024 erfolgt die Einreichung der digitalen Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space.
Zunächst müssen Sie die Daten in u:space überprüfen, die auf das Titelblatt gedruckt werden. Sie werden direkt aus der Datenbank der Universität Wien übernommen und betreffen neben Ihrem Namen, Ihre bereits erworbenen akademischen Grade auch Angaben zur Betreuung und etwaiger Mitbetreuung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Jede Abschlussarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen enthalten. Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können optional zusätzlich ein englisches Abstract einfügen.
Bitte beachten Sie, dass je nach Curriculum ein weiteres verpflichtendes fremdsprachiges Abstract erforderlich sein kann.
Für das Titelblatt der wissenschaftlichen Arbeit gibt es konkrete Vorgaben an das Layout und die angeführten Daten. Um sicherzustellen, dass Ihr Titelblatt formal und inhaltlich korrekt ist, erstellt das System dieses automatisch aus Ihren Daten in u:space.
Bitte verwenden Sie kein vorab selbst erstelltes Titelblatt, da dieses bei der Formalkontrolle nicht akzeptiert wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sperre und der Nichtveröffentlichung im Internet / Hochschulschriftenserver?
- Wird die Arbeit gesperrt, ist sie während des Sperrzeitraums weder im Internet noch in der Bibliothek zugänglich. Dazu müssen Sie beim Hochladen eine Sperre beantragen und zusätzlich das Sperrantragsformular ausfüllen. Für einen Sperrantrag benötigen Sie einen wichtigen Grund, z.B. Patente, Abkommen mit Firmen oder bereits publizierte Artikel bei Verlagen. Eine geplante Publikation ist kein Sperrgrund!
- Geben Sie beim Hochladen kein Einverständnis zur Verfügungstellung am Hochschulschriftenserver, ist die Arbeit nicht im Internet einsehbar. Sie ist aber in der Bibliothek verfügbar. Sie können sich jederzeit entscheiden, die Arbeit doch oder doch nicht im Internet verfügbar zu machen.
- Weitere Informationen auf der Website und im Infoblatt des Büro Studienpräses