Masterarbeit
Die Masterarbeit umfasst das eigenständige Arbeiten an einem aktuellen Forschungsthema und das Abfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Masterarbeiten dürfen von habilitierten Fakultätsmitgliedern betreut werden. Weitere Möglichkeiten werden im §15 der Satzung der Universität Wien erläutert.
Da die Nutzung von Bildern in wissenschaftlichen Arbeiten aus urheberrechtlicher Sicht immer wieder Fragen aufwirft, stellt das Büro Studienpräses eine Checkliste zur Nutzung von Bildern sowie den juristischen Leitfaden "Urheberrechtliche Fragen rund um wissenschaftliche Arbeiten" zur Verfügung.
Anmeldung des Themas
Das Thema und Betreuung der Masterarbeit müssen vor Beginn der Bearbeitung im SSC Physik angemeldet werden. Zur Anmeldung sind das Anmeldeformular und die Bestätigung der Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis sowie eine von Student*in und Betreuungsperson unterschriebene Beschreibung des geplanten Vorhabens (Exposé) ans SSC zu senden.
Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
Voraussetzung für die Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit ist die Meldung von Thema und Betreuung (siehe Formular) , sowie die Abgabe des Formulars "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" (siehe Formular) und eine von Student*in und Betreuungsperson unterschriebene Beschreibung des geplanten Vorhabens (Exposé).
Die Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Aus Datenschutzgründen ist kein Lebenslauf bzw. keine eidesstattliche Erklärung einzufügen.
Weitere Informationen zur Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses.
Ablauf der Einreichung
- Sie müssen die Arbeit zunächst elektronisch zur Plagiatsprüfung über u:space einreichen. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung.
- Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Bitte bringen Sie Ihre Arbeit erst zum Druck, nachdem Sie die Rückmeldung (Email an Ihren u:account) über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung erhalten haben. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
- Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung müssen Sie die Arbeit hart gebunden im SSC einreichen. Sie müssen hierzu die Hochladebestätigung vorlegen.
- Es werden zwei Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit benötigt (diese müssen doppelseitig bedruckt sowie hart gebunden sein und mit der hochgeladenen Version übereinstimmen)
Hinweis: Ab 05.03.2024 erfolgt die Einreichung der digitalen Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space.
Zunächst müssen Sie die Daten in u:space überprüfen, die auf das Titelblatt gedruckt werden. Sie werden direkt aus der Datenbank der Universität Wien übernommen und betreffen neben Ihrem Namen, Ihre bereits erworbenen akademischen Grade auch Angaben zur Betreuung und etwaiger Mitbetreuung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Jede Abschlussarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen enthalten. Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können optional zusätzlich ein englisches Abstract einfügen.
Bitte beachten Sie, dass je nach Curriculum ein weiteres verpflichtendes fremdsprachiges Abstract erforderlich sein kann.
Für das Titelblatt der wissenschaftlichen Arbeit gibt es konkrete Vorgaben an das Layout und die angeführten Daten. Um sicherzustellen, dass Ihr Titelblatt formal und inhaltlich korrekt ist, erstellt das System dieses automatisch aus Ihren Daten in u:space.
Bitte verwenden Sie kein vorab selbst erstelltes Titelblatt, da dieses bei der Formalkontrolle nicht akzeptiert wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sperre und der Nichtveröffentlichung im Internet / Hochschulschriftenserver?
- Wird die Arbeit gesperrt, ist sie während des Sperrzeitraums weder im Internet noch in der Bibliothek zugänglich. Dazu müssen Sie beim Hochladen eine Sperre beantragen und zusätzlich das Sperrantragsformular ausfüllen. Für einen Sperrantrag benötigen Sie einen wichtigen Grund, z.B. Patente, Abkommen mit Firmen oder bereits publizierte Artikel bei Verlagen. Eine geplante Publikation ist kein Sperrgrund!
- Geben Sie beim Hochladen kein Einverständnis zur Verfügungstellung am Hochschulschriftenserver, ist die Arbeit nicht im Internet einsehbar. Sie ist aber in der Bibliothek verfügbar. Sie können sich jederzeit entscheiden, die Arbeit doch oder doch nicht im Internet verfügbar zu machen.
- Weitere Informationen auf der Website und im Infoblatt des Büro Studienpräses