Bachelorseminar & Bachelorarbeit

 

Lt. Curriculum ist es vorgesehen, dass im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bachelorseminar“ im Modul "Bachelorseminar" (BACHSE) eine Bachelorarbeit verfasst und die Resultate mündlich in Form von Vorträgen präsentiert werden. Für das Bachelorseminar sind im Studienplan 7 ECTS-Punkte vorgesehen.

Dies bedeutet in der Praxis folgendes:

Das Bachelorseminar fokussiert auf das Verfassen der Bachelorarbeit, i.e., Analysieren und Interpretieren bereits gewonnener Daten und nicht auf die Methoden der Datengewinnung bzw. die Datengewinnung selbst. Es ist daher dringend empfohlen, die erforderlichen Daten in einer vorhergehenden Lehrveranstaltung (z.B. WLPs) zu gewinnen, insbesondere, wenn die Bachelorarbeit über ein experimentelles Thema verfasst wird. Parallel dazu werden bei der Vorbesprechung des Bachelorseminars auch Bachelorarbeitsthemen („Literaturarbeiten“) vorgestellt, welche für jene Studierende zur Auswahl stehen, die im Vorsemester noch keine Daten im Rahmen einer Wahllehrveranstaltung gesammelt haben. Gegebenenfalls ist eine selbständige Datengewinnung mit entsprechenden Vorkenntnissen aus einem WLP/WPF-Kurs notwendig.

Die Bachelorarbeitsbetreuer*innen sind als Lehrende Teil des Bachelorseminars. Sie unterstützen die Studierenden im Schreiben der Arbeit und bewerten diese sowie die Präsentation der Ergebnisse.
Zur positiven Absolvierung des Bachelorseminars sind eine positive Bewertung des Vortrages und eine fristgerecht abgegebene valide Bachelorarbeit erforderlich. Weiters gelten die in u:find bekannt gegebenen Modalitäten des Bachelorseminars.

Für die Übernahme der Betreuung von Bachelorarbeiten ist ein Doktoratsabschluss Voraussetzung.

Bitte beachten:

  • Das Bachelorseminar kann erst nach Absolvierung von mindestens 90 ECTS-Punkten aus den Pflichtmodulgruppen A-C absolviert werden.
  • Die Voraussetzungen werden bei der Onlineanmeldung direkt überprüft.
  • Die Checkliste des Büros Studienpräses zur Nutzung von Bildern sowie den juristischen Leitfaden "Urheberrechtliche Fragen rund um wissenschaftliche Arbeiten".
  • Die Bachelorarbeit soll typischerweise 15-20 Textseiten exklusive Daten/Grafiken/Referenzen umfassen.
  • Die letztmöglichen Abgabefristen für Bachelorarbeiten sind der 30.09. im Sommersemester und der 30.04. im Wintersemester. Danach ist keine Korrekturfrist mehr möglich, den die Beurteilung muss durch die Betreuungsperson muss spätestens mit diesem Datum erfolgen.

Best practice Modell für eine Bachelorarbeit

Die Studierenden erkundigen sich proaktiv bei den LV-Leitungen der Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich (WLPs, WPFs), nach Bachelorarbeitsthemen und ob diese im Rahmen ihrer LV bearbeitet werden können.
Wurde eine/ein Betreuer*in gefunden und ein Thema festgelegt, nimmt der/die Studierende unter Angabe der/des Betreuerin/Betreuers im darauffolgenden Semester am Bachelorseminar teil und verfasst die Arbeit. Dafür ist eine fristgerechte Anmeldung zum BACHSE in der Anmeldephase des jeweiligen Semesters erforderlich.
Es ist auch möglich, dass (WLP/WPF) und BACHSE parallel belegt werden. Dazu ist eine rechtzeitige Absprache mit der Betreuungsperson und Einigung über das Thema bereits am Beginn des WLP/WPF Kurses erforderlich, sodass Betreuung und Thema auch rechtzeitig (vor Ende der Abmeldefrist) der Leitung des BACHSE bekannt gegeben werden können.
In diesem Fall müssen die Studierenden darauf achten, dass sie sich fristgerecht für beide Lehrveranstaltungen anmelden.

Abmeldung vom BACHSE

Studierende, welche sich zum BACHSE angemeldet haben, bis zur Abmeldefrist aber kein Thema sowie Betreuung gefunden haben, werden von der LV-Leitung des BACHSE konsequenzlos abgemeldet.

Wiederholung des Bachelorseminars im Falle von teilweise nicht erbrachter/nicht positiv erbrachter Teilleistungen:

Studierende, welchen nur einzelne Teilleistungen zum positiven Abschluss fehlen, z.B.: fristgerechte Fertigstellung der Bachelorarbeit oder Präsentation der Arbeit, können nach individueller Absprache mit der Betreuungsperson sowie der LV-Leitung im Folgesemester mit demselben Thema und derselben Betreuungsperson erneut am BACHSE teilnehmen,
sofern folgendes erfüllt ist:

  • Der/die Studierende muss jedenfalls (positiv/negativ) benotet worden sein, denn sonst ist in der Anmeldephase keine erneute fristgerechte Anmeldung möglich.
  • Die Betreuungsperson stimmt der Weiterbetreuung zu.
  • In jedem Fall ist gemeinsam mit der LV-Leitung und der Betreuungsperson festzulegen, welche Teilleistungen im Wiederholungskurs anerkannt werden und welche noch zu erbringen sind.