Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei:

https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/

Für die von der Studienprogrammleitung Physik angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

  1. Informationsgespräch beim Team Barrierefrei
  2. Gespräch mit der SPL oder eine* V-SPL (Sprechstunde oder nach Terminvereinbarung)
  3. Einreichung des Antragsformulars (eine der folgenden Optionen):
    • persönlich beim Gespräch mit der SPL oder mit eine* V-SPL
    • per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an physik.spl@univie.ac.at

Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden. Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert der SPL die Bearbeitung. Allgemeine Informationen zu Nachweisen finden Sie hier:

https://slw.univie.ac.at/studieren/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/nachweis-der-beeintraechtigung/

Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen.

Generell müssen für die Antragsbearbeitung durch die Studienprogrammleitung 3 Wochen berücksichtigt werden. Die erstmalige Antragstellung zu abweichenden Prüfungsmethoden für Lehrveranstaltungen und Prüfungen muss daher mindestens 3 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung oder dem Prüfungsantritt erfolgen.

Bei kurzfristigen Anfragen ist die Studienprogrammleitung nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten bemüht, die Umsetzung Ihrer Bedarfe zu unterstützen.

Auf Ihrem Antrag vermerkt die Studienprogrammleitung, wie lang im Voraus Sie vor jeder Lehrveranstaltung/Prüfung Ihren konkreten Umsetzungsbedarf den Lehrenden/Prüfenden bekannt geben müssen.


Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPLen (weiteres Studium, EC, Unterrichtsfach, etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!